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ENTLOHNUNG DES BEEIDIGTEN DOLMETSCHERS UND ÜBERSETZERS FÜR BESTÄTIGTE ÜBERSETZUNGEN
nach Verordnung der Justizministers vom 16. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung über die die Vergütung der Tätigkeiten vereidigter Übersetzer (Gesetzblatt von 2019 r., Pos. 1326)
Übersetzungen ins Polnische |
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1 Seite der Übersetzung ins Polnische (1125 Anschläge) (100%) | 44,07 |
1 Seite der am gleichen Tag angefertigten Übersetzung (200%) | 88,14 |
1 Seite der Übersetzung eines Fach-, Handschrift- oder eines schwerlesbaren Textes (125%) | 55,09 |
Prüfung und Bestätigung einer gelieferten Übersetzung oder Anfertigung einer bestätigten Abschrift des Schreibens in der Fremdsprache (50%) | 22,03 |
Prüfung und Bestätigung einer gelieferten Abschrift des Schreibens in der Fremdsprache (30%) | 13,22 |
Übersetzungen ins Deutsche |
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1 Seite der Übersetzung ins Deutsche (1125 Anschläge) (100%) | 57,65 |
1 Seite der am gleichen Tag angefertigten Übersetzung (200%) | 115,30 |
1 Seite der Übersetzung eines Fach-, Handschrift- oder eines schwerlesbaren Textes (125%) | 72,06 |
Prüfung und Bestätigung einer gelieferten Übersetzung oder Anfertigung einer bestätigten Abschrift des Schreibens in der Fremdsprache (50%) | 28,82 |
Prüfung und Bestätigung einer gelieferten Abschrift des Schreibens in der Fremdsprache (30%) | 17,29 |
Dolmetschen |
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1 Stunde des Dolmetschens, darunter für jede angefangene Stunde der Anwesenheit (130%) | 74,94 |
ENTLOHNUNG DES ÜBERSETZERS FÜR EINFACHE ÜBERSETZUNGEN (1800 Anschläge)
Übersetzung ins Polnische | 44,07 Zlotys / 1 Seite (1600 Anschläge) |
Übersetzung ins Deutsche | 57,65 Zlotys / 1 Seite (1600 Anschläge) |
ZU DEN ANGEGEBENEN ENTLOHNUNGSBETRÄGEN WIRD DIE MEHRWERTSTEUER (23%) DAZUGERECHNET.